Weiße Wäsche verfärbt? Waschmaschinen haben keine Kopfschmerzen - gib kein Aspirin® in die Waschmaschine!

Acetylsalicylsäure (Kurzform: ASS) wird als Wirkstoff vor allem in Schmerzmitteln (z. B. Aspirin®) oder als Blutverdünner verwendet. Im Internet kursieren Gerüchte, dass der Wirkstoff ASS auch als Bleichmittelersatz oder Fleckenentferner für weiße Wäsche verwendet werden könnte.

Die Behauptung: Acetylsalicylsäure bleicht vergilbte bzw. vergraute weiße Wäsche

Anders als in einigen Internet-Foren und Tutorials behauptet, hat das Arzneimittel keine reinigende, bleichende oder aufhellende Wirkung. Folglich wird bereits vergraute oder vergilbte Wäsche durch die Verwendung von Acetylsalicylsäure nicht wieder weiß.

Die Behauptung: Acetylsalicylsäure erleichtert die Entfernung von Blutflecken

Da wie oben erwähnt, Acetylsalicylsäure nicht über reinigende Eigenschaften verfügt, kann Acetylsalicylsäure folglich auch nichts zur Entfernung von Blutflecken beitragen - auch wenn das oftmals behauptet wird.

Frische Blutflecken lassen sich ganz einfach mit kaltem Wasser entfernen, Mehr  erfährst du hier: Verbraucherinformation: Hausmittel und alternative Methoden für die Haushaltspflege. Was hilft, was nicht?.

So wird und bleibt Wäsche weiß!

Zur Entfernung bzw. Vorbehandlung von Flecken sollten Fleckenentferner und / oder Voll- bzw. Universalwaschpulver mit Bleichmittel auf Sauerstoffbasis verwendet werden, wenn die Textilien dieses zulassen (siehe Pflegesymbole). Voll-/Universalwaschmittel enthalten auch optische Aufheller, die das Weiß der Wäsche erhalten. Nicht verwendet werden dürfen diese Waschmittel und Fleckentferner bei Textilien aus Wolle oder Seide.

Arzneimittel sollten als Arzneimittel verwendet und nicht über die Toilette entsorgt werden

Darüber hinaus sollen Arzneimittel nicht über das Abwasser (Toilette, Abfluss oder Spüle) entsorgt werden oder geschweige denn, als Waschmittel eingesetzt werden. Arzneimittel sind grundsätzlich über den Restmüll zu entsorgen. Weitere Informationen finden sich beim Umweltbundesamt unter https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/arzneimittel-nicht-in-die-toilette-spuele

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